Newsletter 17, 14.06.2024

Liebe Schulgemeinschaft,

in unserer Schule tut sich was.

Bevor allerdings die in der letzten Gesamtkonferenz versprochene Zusammenfassung der Rahmenbedingungen zur Selbstständigen Schule kommt, möchte ich noch etwas anderes los werden. Ich weiß, dass diese letzten Wochen vor den Ferien immer eine große Herausforderung darstellen. Es finden Abschlussprüfungen und das Abitur statt, Noten müssen gemacht werden und Konferenzen abgehalten werden und vieles mehr. Zusätzlich wird unser Job ohnehin immer herausfordernder.
Deswegen bin ich umso mehr beeindruckt und freue mich, dass viele von Ihnen trotzdem die Energie für Schulentwicklungsprozesse aufbringen, sei es durch die Mitarbeit in entsprechenden Gremien oder in den Open Spaces der Gesamtkonferenz. Hier entstehen beeindruckende Ideen, die unsere Schule zukunftsfähig machen können, dafür möchte ich mich an dieser Stelle gerne einmal ausdrücklich bedanken! Ich freue mich auf die kommenden Jahre an der Weibelfeldschule!

Jetzt aber zur Selbstständigen Schule:
Wir wollen versuchen zum 01.01.2025 Selbstständige allgemeinbildende Schule (SES) nach §127d HSchG zu werden.
Formal heißt das, dass wir auf einer Gesamtkonferenz am letzten Ferientag über einen Entwicklungsschwerpunkt abstimmen müssen, danach müssen SV und SEB diesem zustimmen und auf einer Schulkonferenz direkt nach den Sommerferien muss dann endgültig darüber abgestimmt werden, ob wir den Antrag stellen. Der Antrag geht dann zum 1. September ans Staatliche Schulamt.
Die Schulentwicklungsgruppe hatte die Idee zur Umwandlung in eine SES bereits im letzten Jahr aufgegriffen, in ihren Treffen diskutiert und sich dafür ausgesprochen den Plan zur Umwandlung zu verfolgen. Auf den letzten Gesamtkonferenzen wurde darüber informiert und es wurden Informations- und Gesprächsangebote gemacht. Die Mitglieder der Schulentwicklungsgruppe und ich standen und stehen auch weiter gerne für Fragen und Anregungen zur Verfügung.
Ich möchte diesen Newsletter nutzen, um noch einmal zusammenfassend zusammenzustellen, was wir neben dem oben beschriebenen Gremienverfahren für die Umwandlung in eine SES leisten müssen und was wir davon haben. Was wir leisten müssen: Der Grundgedanke der SES ist es ein modernes Schulentwicklungskonzept zu etablieren. Dieses beinhaltet ein zu etablierendes Qualitäts- und Projektmanagement, welches auf dem Hessischen Referenzrahmen Schulqualität basiert. Beides

halte ich für eine moderne Schule ohnehin für wichtig und bietet bereits jetzt Rahmenbedingungen für unsere Arbeit. Qualitätsmanagement (QM) meint, dass Schulentwicklungsprojekte und die Arbeit der Schule regelmäßig evaluiert, angepasst und möglichst verbessert wird. Dabei unterstützt dann auch die externe Evaluation durch die Lehrkräfteakademie, die alle zwei Jahre stattfindet. Ziel ist es zeitgemäße Bildung von hoher Qualität zu erreichen.
Projektmanagement (PM) bedeutet, dass eine Entwicklungs- oder Steuergruppe, vermutlich in Kooperation mit der aus dem laufenden Schulentwicklungsprozess entstehenden DNA-Gruppe, Schulentwicklungsprojekte organisatorisch begleitet. Das heißt, dass für Projekte Zeitpläne erstellt werden, die benötigten Ressourcen definiert werden und Verantwortlichkeiten festgelegt werden.
Sowohl PM und QM sorgen für Transparenz, da die Prozesse visualisiert und der Schulgemeinschaft zugänglich gemacht werden müssen. Sowohl PM als auch QM werden von allen Teilen der Schulgemeinschaft begleitet und Entscheidungen werden partizipativ getroffen.
Die Planung und Verausgabung der Budgets wird ebenfalls demokratisch beschlossen und kontrolliert.

Was wir davon haben: Im Wesentlichen sind es zwei Bereiche, in denen wir als SES profitieren, zum einen durch mehr Flexibilität im finanziellen Bereich und zum anderen durch mehr Flexibilität im pädagogischen Bereich.
Finanziell kann eine SES nicht besetzte Lehrerstunden zu quartalsmäßigen Stichtagen kapitalisieren, das heißt, dass wir Geld bekommen, wenn wir nicht alle Stellen besetzt haben, was eigentlich der Normalfall ist und sich eher noch verschärfen wird. Dieses Geld können wir dann im Rahmen des bisherigen Schulbudgets für Landesmittel (Lehrmittel, IT-Support, Vertretungsmittel und Fortbildung) und für „freie Personalmittel“ aufwenden (= „Großes Schulbudget“). Damit können wir dann zum Beispiel Dienstleistungsverträge für Projekte mit externen Partnern abschließen oder befristete Einstellungen vornehmen. Nicht möglich ist die Beschaffung von Dingen, für die der Schulträger zuständig ist, wie zum Beispiel digitale Endgeräte oder Möbel.
Der zentrale Vorteil einer SES ist aber, meiner Meinung nach, der pädagogische Spielraum. Eine SES kann, bei sinnvoller pädagogischer Begründung und nach Genehmigung durch die übergeordneten Behörden, von Vorschriften bis auf Verordnungsebene abweichen. Abweichungen von bestehenden Rechtsvorschriften bei der Unterrichtsorganisation und -gestaltung sind insbesondere bei der Bildung von Lerngruppen, bei Formen der äußeren Differenzierung, der Ausgestaltung der Leistungsnachweise sowie bei den Lehrplänen und Stundentafeln zulässig, sofern die Standards der Bildungsgänge eingehalten werden. Möglich sind aber auch Abweichungen bei der Leistungsfeststellung oder den Versetzungsbestimmungen uvm.

Wenn unser Antrag auf SES genehmigt werden sollte, bekommen wir außerdem durch die Lehrkräfteakademie noch einmal zusätzliche Fortbildungen zu den relevanten Bereichen, unter anderem zu PM und QM.

Wichtig ist zu betonen, dass die Festlegung eines Entwicklungsschwerpunktes weder eine Festlegung auf diesen für alle Ewigkeit bedeutet noch, dass es keine anderen Entwicklungsschwerpunkte geben darf. Wir müssen uns lediglich auf einen für den Antrag verständigen. Zusammenfassend bedeutet das, dass durch die SES Prozesse transparenter und partizipativer werden. Neben dem für den Antrag abgestimmten Entwicklungsschwerpunkt sind damit keinerlei konkrete Veränderungen in der Schulstruktur oder Schulentwicklung verbunden. Die SES ist vielmehr ein Werkzeug zur professionellen Weiterentwicklung von Schule im von uns gewählten Tempo und mit von uns gesetzten Schwerpunkten mit mehr pädagogischem und mehr finanziellem Spielraum im Vergleich zu nicht-selbstständigen Schulen. Das heißt aber auch, dass

die Umwandlung in eine SES zunächst von selbst keine „Wunder“ bewirkt, das bleibt dann unserer Kreativität und unserem Wollen überlassen.

Rahmenbedingungen / zum Weiterlesen:
§127d HSchG: https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/perma?j=SchulG_HE_!_127d.
Erlass zur Umwandlung in eine SES: https://kultus.hessen.de/sites/kultusministerium.hessen.de/files/2021-10/erlass_ses_2021_endversion.pdf.
Weitere Informationen auf der Website des HMKB: https://kultus.hessen.de/schulsystem/selbststaendige-schulen/selbststaendige-allgemeinbildende-schulen-ses.

Ihr

Erik Grundmann

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