Liebe Schulgemeinschaft,
Frau Hartmann, Elternsprecherin an unserer Schule, hat sich mit einem Thema auseinandergesetzt und die Eltern darüber informiert, das auch an der Weibelfeldschule zunehmend an Bedeutung gewinnt. Sie hat mir, vielen Dank dafür, die Erlaubnis erteilt ihren Text zu veröffentlichen und ihren Namen zu nennen, was ich sehr gerne tue. Es geht um die Frage, wie die Schule mit Straftaten umgeht. Im Folgenden zitiere ich ihren Originaltext und ergänze danach noch etwas:
„In welchen Fällen ist die Schulleitung verpflichtet, eine Strafanzeige zu stellen – insbesondere im Zusammenhang mit extremistischen Symbolen oder Parolen, Cybermobbing und problematischen Text- oder Sprachnachrichten in Klassenchats.
Zudem möchte ich Ihnen einen Überblick über die Folgen für minderjährige Zeugen sowie den Ablauf von Zeugenvernehmungen geben.
1. Wann muss die Schule eine Strafanzeige stellen?
Die Schule ist verpflichtet, eine Strafanzeige zu erstatten, wenn der Verdacht auf eine Straftat besteht, die nicht mehr allein durch schulische Maßnahmen geklärt werden kann. Dazu gehören unter anderem:
– Körperverletzungen, Bedrohungen oder Erpressung
– Diebstahl oder Sachbeschädigung
– Cybermobbing, insbesondere wenn Beleidigungen, Bedrohungen oder die Verbreitung sensibler Inhalte vorliegen
– die Verwendung, Verbreitung oder Darstellung von Worten, Parolen, Symbolen oder Gesten, die extremistischen oder in Deutschland verbotenen Organisationen zugeordnet werden
– strafbare Inhalte in Klassenchats, z. B. beleidigende Sprachnachrichten, diskriminierende Aussagen oder das Teilen verbotener Symbole
Gerade digitale Kommunikationswege wie Klassenchats spielen eine immer größere Rolle. Auch Inhalte, die außerhalb der Schulzeit verschickt werden, können strafrechtlich relevant sein, wenn sie Mitschüler bzw. Lehrer betreffen oder das schulische Miteinander beeinträchtigen.
Nach dem Erstellen einer Anzeige erfolgt durch die Schule keine allgemeine Information an Eltern, die nicht direkt und unmittelbar betroffenen sind. Dies wird zum Schutz unterlassen. Elternsprecher können davon gegebenenfalls ausgenommen sein, um im Falle eines Falles und in Abstimmung mit der Schule besser reagieren oder Fragen beantworten zu können.
2. Folgen und Auswirkungen für minderjährige Zeugen
Wenn Schülerinnen oder Schüler Zeugen eines solchen, von der Schule zu Anzeige gebrachten Vorfalls sind, kann es sein, dass sie von der Polizei zu einer Aussage eingeladen werden. Minderjährige Zeugen sind nicht beschuldigt, sondern sollen helfen, den Sachverhalt aufzuklären.
Wichtig zu wissen:
– Zeugen müssen wahrheitsgemäß aussagen.
– Sie sind nicht verpflichtet, sich selbst zu belasten.
– Die Polizei ist verpflichtet, altersgerecht und besonders schonend vorzugehen.
3. Einladung und Ablauf einer Zeugenvernehmung
Eine Zeugenvernehmung wird in der Regel schriftlich angekündigt, z. B. durch einen Brief von der zuständigen Polizeidienststelle. Die Einladung enthält Ort, Datum und ein Aktenzeichen. Häufig findet die Vernehmung in der Polizeidienststelle statt, manchmal auch in der Schule.
Der Ablauf sieht typischerweise so aus:
– Die Eltern werden über den Termin informiert.
– Eltern dürfen in der Regel anwesend sein, außer dies könnte die Aussage beeinflussen.
– Die Polizei erklärt den Ablauf und stellt Fragen, die das Kind in eigenen Worten beantwortet.
– Die Aussage wird protokolliert und anschließend gemeinsam durchgegangen und unterzeichnet.
4. Rechte und Pflichten der Eltern
Als Eltern haben Sie das Recht:
– über den Termin und Zweck der Vernehmung informiert zu werden,
– Ihr Kind zu begleiten (sofern zulässig),
– Rückfragen zu stellen, wenn etwas unklar ist.
Gleichzeitig haben Sie die Pflicht:
– Ihr Kind zur wahrheitsgemäßen Aussage anzuhalten,
– die Teilnahme an der Vernehmung zu ermöglichen,
– die Schule über relevante Informationen zu informieren, sofern diese zur Klärung beitragen.
Mir ist bewusst, dass solche Situationen für Kinder und Eltern belastend sein können. Bitte zögern Sie nicht, bei Unsicherheiten das Gespräch mit der Klassenleitung, der Schulleitung oder auch mit mir als Elternvertretung zu suchen.“
Die Polizei hat in diesem Zusammenhang eine gute Handreichung für Lehrkräfte erstellt, die natürlich auch für Eltern von Interesse sein kann: https://www.polizei-beratung.de/fileadmin/Medien/299-HR-Schule-fragt-Polizei-antwortet.pdf.
Warum dieser Beitrag?
Weil es in der letzten Zeit leider wieder häufiger zur Verwendung verbotener Symbole oder extremistischen Gesten oder Sachbeschädigungen kommt. Wir sind zum Glück noch weit davon entfernt, dass das ein Massenphänomen an unserer Schule ist, sind uns im Kollegium aber auch einig, dass wir das nicht tolerieren und im Keim ersticken wollen. Deshalb werden wir als Schule konsequent bei solchen Vorfällen vorgehen, um deutlich zu machen, dass hier Grenzen überschritten werden. Ein Teil der Gegenmaßnahmen ist dieser Newsletter, der alle Mitglieder der Schulgemeinschaft informieren und sensibilisieren soll. Ich bitte Eltern und Lehrkräfte mit ihren Kindern und Schülerinnen und Schülern zu sprechen und ihnen klar zu machen, dass extremistische Gesten kein Spaß sind und Konsequenzen haben.
Ihr
Erik Grundmann
Und hier wieder als Angebot, ein paar Links, Tipps und Empfehlungen, das naturgemäß nach den Ferien etwas ausführlicher ausfällt:Interessantes
Hier gibt es eine Zusammenfassung zu INSIDE, einer Langzeitstudie zu Inklusion, der dazu erschienene Sammelband kann komplett heruntergeladen werden. Spoiler: Es hängt von den Lehr- und Förderkräften ab: https://www.lifbi.de/de-de/Start/Aktuelles-Medien/Neuigkeiten/details/langzeitstudie-inside-zieht-bilanz-wie-inklusion-an-weiterfuehrenden-schulen-gelingt-und-wo-sie-an-grenzen-stoesst. (Danke Frau Zuppke für den Hinweis).
Das Verwaltungsgericht Kassel hat ein Urteil zu Täuschungsversuchen mit KI an der Uni gefällt. Ist das ggf. auf Schule übertragbar? https://verwaltungsgerichtsbarkeit.hessen.de/presse/unzulaessige-nutzung-kuenstlicher-intelligenz-bei-studentischen-pruefungsleistungen.
Die Uni Hildesheim hat die JuCo V-Studie veröffentlicht, die sich mit dem Wohlbefindne von Jugendlichen befasst: https://hilpub.uni-hildesheim.de/entities/publication/7c0efae6-c11a-4eed-adf0-4636c68ff009.
Susanne Alles setzt sich in ihrem Blog klug mit der Abwertung von digitaler Schulentwicklung als „Knöpfchenkunde“ auseinander, sie fordert eine andere Fehlerkultur und die Anerkennung von Bedienwissen zur Technik: https://teacherette-total.blogspot.com/2026/03/knopfchenkunde-und-klickkompetenz-warum.html.
Rahel Tschopp schreibt in einer Kolumne für „Lernetz Schule“ über das Schul-WC als wichtigen sozialen Ort: https://lernetz.schule/magazin/was-das-stille-oertchen-ueber-die-schule-sagt/.
Eine internationale Generationenumfrage hat ergeben, so berichtet „Der Standard“, dass die Männer der GenZ rückständige Rollenbilder haben (Vgl. Newsletter 09: https://www.schulmun.de/2025/08/12/newsletter-2025-2026/): https://www.derstandard.at/story/3000000311154/generationen-umfrage-gen-z-hat-r252ckst228ndigstes-rollendenken.
Schulentwicklung
Ich mache hier mal eine neue Rubrik zu Schulentwicklung auf. Ich wundere mich selbst, dass es diese noch nicht gibt, wo das doch eines meiner zentralen Themen ist.
„Spektrum.de“ hat mit 17 führenden Expertinnen und Experten 15 Denkanstöße für die Schule der Zukunft entwickelt: https://reportage.spektrum.de/die-schule-der-zukunft#uebersicht.
Torsten Larbig kritisiert in seinem Blog den Fokus auf 4K und Future-Skills, die sich zu sehr an ökonomischer Verwertbarkeit orientieren. Die 4K sind wichtig, aber nicht ausreichend.
Bildung darf nicht nur auf Kompetenzen für Funktionieren zielen, sondern muss Orientierung im Leben ermöglichen: https://herrlarbig.de/2026/02/16/jenseits-der-4k-was-bildung-wirklich-bedeutet/.
Smartphone und Social-Media
„Netzpolitik.org“ hat kritische Standpunkte zur Debatte um das Social-Media-Verbot für Jugendliche zusammengefasst: https://netzpolitik.org/2026/von-kinderhilfswerk-bis-lehrerverband-so-breit-ist-die-kritik-am-social-media-verbot/.
Michael Drabe hat ein Mini-Curriculum zur Medienbildung im Zuge der Debatte um das Social-Media-Verbot entwickelt: https://schule-in-der-digitalen-welt.de/sollte-es-ein-social-media-verbot-fur-alle-unter-14-geben/.
„Der Standard“ zeigt, dass viele Tech-Manager bei ihren Kindern Social-Media stark reglementieren: https://www.derstandard.at/story/3000000309692/tech-manager-pflegen-strenge-social-media-limits-fuer-ihre-kinder?ref=article.
Jan Martin Wiarda beschreibt in seinem Blog wie sich seine Haltung zu einem Social-Media-Verbot wandelte: https://www.jmwiarda.de/blog/2026/02/12/bitte-verbieten.
KI
Bernhard Gmeiner berichtet in seinem KI-Blog bei „Der Standard“ darüber, wie er mit Vibe-Coding Apps für seinen Unterricht baut, ohne Programmierkenntnisse. Ich bin auch gerade dabei das auszuprobieren: https://www.derstandard.at/story/3000000309176/ich-habe-eine-app-gebaut-ich-kann-nicht-programmieren?ref=article.
„Frontiers in Education“ hat sich mit Lehrkräftefortbildungen zu KI auseinandergesetzt. Spoiler: Nicht „KI zeigen“, sondern „KI verstehen und pädagogisch nutzen“ ist entscheidend für wirksame Schulentwicklung: https://www.frontiersin.org/journals/education/articles/10.3389/feduc.2025.1671306/full.
Benedikt Wisniewski schreibt im FelloFish-Blog „Über den problematischen Diskurs zum Einsatz von KI in der Schule“, Spoiler: Die eigentliche Herausforderung ist nicht Technologie, sondern Didaktik; KI zwingt Schule, zwischen Wissen, Können und Verstehen neu zu unterscheiden.: https://www.fellofish.com/blog/zwischen-hype-und-panik.
Die Hamburg-Open-Online-University hat zu ihrem zehnjährigen bestehen ein Papier zu KI, Urheberrecht und OER veröffentlicht: https://portal.hoou.de/wp-content/uploads/HOOU-KI-und-Recht-RZ-Digital-02-Doppel.pdf?_ga=2.187007278.728171147.1750668388-452765661.1747647146.
Hauke Pölert hat auf LinkedIN auf diese Studie aufmerksam gemacht, die untersucht, ob es einen Unterschied macht, ob Feedback von einem Menschen oder einer KI kommt: https://arxiv.org/pdf/2602.11311. Spoiler: Ja.
Joscha Falck schreibt auf „Deutsches Schulportal“ über KI als Lernressource: https://deutsches-schulportal.de/expertenstimmen/wie-wird-ki-zur-lernressource-statt-zur-abkuerzung/.
Review zur Harvard-Studie zu KI-Tutoring (Kestin et al. 2025), gut designte KI-Tutoren können in bestimmten Lernphasen besser wirken als sehr guter Unterricht — aber nur unter streng didaktischen Bedingungen: https://etcjournal.com/2025/11/10/review-of-kestin-et-al-s-june-2025-harvard-study-on-ai-tutoring/.
Greenpeace hat ein gutes Paket mit Unterrichtsmaterial zu KI und Klima erstellt, in dem Chancen und Kritik zusammengefasst werden: https://www.greenpeace.de/ueber-uns/umweltbildung/unterrichtsmaterial-kuenstliche-intelligenz-ki-und-klima.
Ein schönes Spiel zum Üben von Prompten in einer Beta-Version: https://store.steampowered.com/app/4258720/Promptables__Das_KIDuell/.
Tipps für den Unterricht
Eine praktische Anwendung von KI im Sportunterricht entwickeln Schülerinnen und Schüler aus Niedersachsen: https://www.mz.de/panorama/wie-jugendliche-mit-ki-sportunterricht-fairer-machen-wollen-4203186.
Das „Online Praxishandbuch Unterrichtsgestaltung mit Medien“ der Uni Bremen bietet zahlreiche Anleitungen und Unterrichtsszenarien für mediengestützte Bildung: https://unterrichtsgestaltung-mit-medien.de/.
Leseempfehlung
Pavle Madzirov: KI-Kompetenz für Schulleitungen; Grundlgen, Praxis und Integration von Künstlicher Intelligenz in Schulleitungshandeln und Unterricht, Hürth 2026.
Hörempfehlung
Im Podcast „Education Minds“ von Yvo Wüest ist Stefan Lesser zu Gast, hörenswert: https://open.spotify.com/episode/4tsaSFfIQ58vuREm5bESfE.
Sehempfehlung
Arte Doku zur Frage ob Schule Druck braucht: https://www.youtube.com/watch?v=dTPL08Z3HKk.
Veranstaltungsempfehlung
Die Pioneers of Education haben die Videos ihres Bildungsgipfels noch bis Montagabend freigeschaltet, wer möchte kann sich hier noch anmelden: https://pioneersofeducation.online/. Spaß im Netz
Die Seite https://r74n.com/ bietet zahlreiche spannende und wichtige Features, zum Beispiel eine Liste mit allen Ameisenarten auf der Erde: https://r74n.com/ants/.